Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonderregelung für bestimmte Tage

Keine Sperrzeit besteht für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Jänner (Silvesternacht) und für die Nächte vom Faschingsamstag bis zum Aschermittwoch.