Aufsperrstunde
Für alle Gastgewerbebetriebe wird der Zeitpunkt, in dem sie geöffnet werden dürfen (Aufsperrstunde), einheitlich mit 06:00 Uhr festgelegt.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufsperrstunde
Für alle Gastgewerbebetriebe wird der Zeitpunkt, in dem sie geöffnet werden dürfen (Aufsperrstunde), einheitlich mit 06:00 Uhr festgelegt.