Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2002 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 14. Juli 1972, mit der Teile des Garnisonsübungsplatzes und der Sprengübungsplatz Obere Fellach zu Sperrgebieten erklärt werden, BGBl. Nr. 314/1972, außer Kraft.