. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Berg und Wolfsthal.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Berg und Wolfsthal.