Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung /Militärisches Immobilienmanagementzentrum,

2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und

3. bei den Gemeinden Berg und Wolfsthal.