Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Die Grundstücke Nr. 130/4, 130/9 sowie 134 der KG Getzwiesen werden zum Sperrgebiet erklärt. Dieses Gebiet liegt in der Gemeinde Maria Anzbach.

(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 2 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.