. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-Bau- und Vermessungsamt),
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Blumau-Neurißhof und Günselsdorf.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-Bau- und Vermessungsamt),
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Blumau-Neurißhof und Günselsdorf.