Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Der im Bereich der Gemeinden Blumau-Neurißhof und Günselsdorf gelegene Garnisonsübungsplatz Blumau wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Katasterplan im Maßstab 1 : 1 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet.