. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres- Bau- und Vermessungsamt),
2. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und
3. bei der Gemeinde Graz.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Planunterlage nach ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres- Bau- und Vermessungsamt),
2. beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und
3. bei der Gemeinde Graz.