Statistiken
Die Verbindungsstellen der beiden Vertragsstaaten haben Statistiken über die nach dem Abkommen an die Berechtigten vorgenommenen Zahlungen auszutauschen. Die Statistiken sind jährlich in einer festzulegenden Form zu übermitteln.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Statistiken
Die Verbindungsstellen der beiden Vertragsstaaten haben Statistiken über die nach dem Abkommen an die Berechtigten vorgenommenen Zahlungen auszutauschen. Die Statistiken sind jährlich in einer festzulegenden Form zu übermitteln.