Verbindungsstellen
Verbindungsstellen nach Artikel 16 des Abkommens sind
in der Republik Österreich
der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
in der Republik östlich des Uruguay
die Bank für Sozialvorsorge.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbindungsstellen
Verbindungsstellen nach Artikel 16 des Abkommens sind
in der Republik Österreich
der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,
in der Republik östlich des Uruguay
die Bank für Sozialvorsorge.