Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verbindungsstellen

Verbindungsstellen nach Artikel 16 des Abkommens sind

in der Republik Österreich

der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,

in der Republik östlich des Uruguay

die Bank für Sozialvorsorge.