Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
In den Fällen der Gewährung von Sachleistungen nach des Abkommens sind die und 7 entsprechend anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
In den Fällen der Gewährung von Sachleistungen nach des Abkommens sind die und 7 entsprechend anzuwenden.