Gewährung von Geldleistungen
Die zuständigen Träger haben die Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gewährung von Geldleistungen
Die zuständigen Träger haben die Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.