Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Trägen haben Pensionen bei Alter, Invalidität und Tod direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Trägen haben Pensionen bei Alter, Invalidität und Tod direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.