ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
In dieser Vereinbarung werden die im Übereinkommen angeführten Ausdrücke in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
In dieser Vereinbarung werden die im Übereinkommen angeführten Ausdrücke in der dort festgelegten Bedeutung verwendet.