Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz, LGBl.Nr. 26/2007, tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
