Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Verkaufstätigkeiten und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ist nicht erlaubt.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
Die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Verkaufstätigkeiten und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ist nicht erlaubt.