Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit Verkaufstätigkeiten und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ist nicht erlaubt.