Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Sonderschutzgebiet besteht aus einer Teilfläche des Gst. Nr. 7914/1 GB 80109 Silz.

(2) Das Schutzgebiet umfaßt die Kiesbänke, Auwaldflächen und das Innbett nach Maßgabe des Abs. 3 zwischen folgenden Eckpunktkoordinaten:

Rechtswert Hochwert

NW: 43 476 23 6524

NO: 44 128 23 6722

SW: 43 475 23 6408

SO: 44 177 23 6648

(3) Die Grenze des Sonderschutzgebietes verläuft beginnend am südwestlichen Eckpunkt entlang der nordseitigen Böschung des Bahndammes und der Böschungskrone des rechten Ufers zum südöstlichen Eckpunkt, von dort in gerader Linie das Flußbett querend zum nordöstlichen Eckpunkt, von dort am linken Ufer entlang der Böschungsoberkante flußaufwärts bis zum nordwestlichen Eckpunkt und von dort wiederum in gerader Linie das Flußbett querend zurück zum Ausgangspunkt.