Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das in der Anlage dargestellte, rot umrandete Gebiet in der Gemeinde Silz wird zum Sonderschutzgebiet erklärt (Sonderschutzgebiet Silzer Innau).

(2) Das Sonderschutzgebiet hat eine Größe von 8,3 ha.