Mittelbauausgleich
Von den Mitteln für den Mittelbauausgleich aus dem Arzthonorar () ist ein Anteil von 55 % der in der Krankenanstalt im Vorjahr angefallenen Kosten für Fremdleistungen () in Abzug zu bringen. Die restlichen Mittel für den Mittelbauausgleich sind auf sämtliche nachgeordneten Ärzte aufzuteilen. Die Aufteilung hat nach der gewichteten Anzahl dieser Ärzte zu erfolgen. Dafür gelten folgende Gewichtungsfaktoren:
| 2 |
|
| 1,5 |
|
| 1 |
|
| 0,6 |
|
| ||
