Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Sondergebühren in Anstaltsambulatorien

Einteilung

(1) Die Sondergebühren für Leistungen der Anstaltsambulatorien bestehen aus der Ambulatoriumsgebühr und aus dem Arztanteil.

(2) Die Ambulatoriumsgebühr und der Arztanteil sind von der Krankenanstalt zu bestimmen und einzubringen.