Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entbindungspauschale Gynäkologie und Anästhesiologie

Bei jeder Entbindung unabhängig von der Art sind für die Abgeltung aller mit der Entbindung in Zusammenhang stehenden operativen Eingriffe (inkl. Standby-Leistung der Gynäkologie) folgende pauschale Arztgebühren zu verrechnen:

1. Entbindungspauschale – Gynäkologie: 558,10 Euro und

2. Entbindungspauschale – Anästhesiologie: 320,70 Euro.