Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pauschale für Aufenthalte auf Intensivstationen/-einheiten

(1) Für Aufenthalte auf Intensivstationen/-einheiten bzw. Stroke units, die im LKF-Abrechnungssystem anerkannt sind, ist als Arztgebühr für die Intensivbehandlung ein Betrag in der Höhe von 736,40 Euro einmal pro Fall zu verrechnen.

(2) Für Aufenthalte in speziellen Funktionsbereichen mit Intensiv- bzw. Funktionsbetten gemäß LKF-Abrechnungssystem ist als Arztgebühr für die Erbringung von intensivmedizinischen Leistungen ein Betrag in der Höhe von 579,10 Euro einmal pro Fall zu verrechnen. Folgende intensivmedizinischen Leistungen sind davon umfasst:

1. Exakte Flüssigkeitsbilanzierung bei akuter Pankreatitis

2. Überwachung der Herz- Kreislauffunktionen im Rahmen von

a) Akuten Herzrhythmusstörungen

b) Akutem Myokardinfarkt

c) Akute Herzinsuffizienz in den Stadien NYHA III und NYHA IV

d) Hypertone Krise (RR syst.: ab 220) mit/ohne Linksherzinsuffizienz

3. Alt-Insulin-Applikationen als Dauertropf über Infusionenpumpen im Rahmen entgleister diab. Situation (K+>5; BZ ab 400 mg/dl)

4. Hochdosis-Chemotherapien auf Isolierstationen bei Hämato-onkologischen Patientinnen/Patienten (alle Leukämien, hochmaligne Lymphome) und hochmalignen Karzinomen

5. Therapien bei unmittelbar knochenmarktransplantierten Patientinnen/Patienten (KMT-Zentren)

6. Akuttherapie nach Schlaganfällen

7. Therapien in fortgeschrittenen Stadien von Parkinsonsyndromen (akinetische Krise), bei multipler Sklerose (Myelitis mit hohem Querschnitt, beatmet), bei Polyneuropathien (Guillan-Barré Syndrom, Atemlähmung) und bei beatmeten Apallikern

8. Therapien bei AIDS-Patientinnen/Patienten im präfinalen Stadium mit absehbarer vitaler Bedrohlichkeit und Komplikationen (wie z. B. Pneumonien, Meningitiden, Kaposi-Syndrom)

9. Liegendes Schleusensystem nach Interventionen an Coronararterien oder peripheren Arterien

10. Überwachung nach interventionellen Eingriffen an peripheren Arterien bzw. dem Coronarsystem

11. Überwachung nicht lysierbarer PAE-Patientinnen/Patienten ab Grosser-Stadium III