Pauschalabgeltung für Katarakt-Operationen
(1) Die pauschalen Arztgebühren sind für nachfolgende Leistungen gesondert zu verrechnen und betragen für:
Leistung | Betrag in Euro |
| 1 212,80 |
| 582,20 |
| 178,60 |
(2) Als Zusatzeingriff bei Katarakt-Operationen gemäß Abs. 1 ist die Operationsleistung A315 nach Anlage 1 gesondert zu verrechnen.
