Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pauschalabgeltung für Katarakt-Operationen

(1) Die pauschalen Arztgebühren sind für nachfolgende Leistungen gesondert zu verrechnen und betragen für:

Leistung

Betrag in Euro

  1. 1.

    Katarakt-Operation

1 212,80

  1. 2.

    Katarakt-Operation – Anästhesiepauschale

582,20

  1. 3.

    Intravitreale operative Medikamentengaben (IVOM), ausschließlich in Verbindung mit einer Katarakt-Operation

178,60

(2) Als Zusatzeingriff bei Katarakt-Operationen gemäß Abs. 1 ist die Operationsleistung A315 nach Anlage 1 gesondert zu verrechnen.