Bildgebende Diagnostik
Die Arztgebühren für Leistungen der bildgebenden Diagnostik werden in folgende Tarifgruppen eingeteilt und sind gesondert nach Anlage 2 zu verrechnen:
1. Konventionelles Röntgen, Durchleuchtung ohne Kontrastmittel
2. Durchleuchtung mit Kontrastmittel
3. Ultraschall/Sonographie
4. Computer-Tomographie
5. Magnetresonanz-Tomographie.
