Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bildgebende Diagnostik

Die Arztgebühren für Leistungen der bildgebenden Diagnostik werden in folgende Tarifgruppen eingeteilt und sind gesondert nach Anlage 2 zu verrechnen:

1. Konventionelles Röntgen, Durchleuchtung ohne Kontrastmittel

2. Durchleuchtung mit Kontrastmittel

3. Ultraschall/Sonographie

4. Computer-Tomographie

5. Magnetresonanz-Tomographie.