Abgabenerklärung, Fälligkeit
(1) Hinsichtlich der Abgabenerklärung gilt sinngemäß.
(2) Die Forschungsinstitutsabgabe, die sich aus der Abgabenerklärung ergibt, ist bis zu dem im genannten Zeitpunkt an die Abgabenbehörde zu entrichten (Abgabenfälligkeitszeitpunkt).
