Abgabepflichtige
Die Forschungsinstitutsabgabe ist von der nächtigenden Person zu entrichten. gilt sinngemäß.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgabepflichtige
Die Forschungsinstitutsabgabe ist von der nächtigenden Person zu entrichten. gilt sinngemäß.