Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 1/2023

(1) Die Änderungen durch das Gesetz LGBl.Nr. 1/2023 treten rückwirkend am 1. Jänner 2023 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund der Änderungen nach Abs. 1 können rückwirkend erlassen werden; sie dürfen frühestens am 1. Jänner 2023 in Kraft treten.