*) Inkrafttretensbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022
(1) Art. XL des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die und 66 Abs. 4, tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend die und 66 Abs. 4 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022
