Sozialleistungen
Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen umfassen:
a) Leistungen der Sozialhilfe (2. Abschnitt);
b) Leistungen der Grundversorgung (3. Abschnitt);
c) Leistungen bei Unterbringung in stationären Einrichtungen (4. Abschnitt).
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Sozialleistungen
Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen umfassen:
a) Leistungen der Sozialhilfe (2. Abschnitt);
b) Leistungen der Grundversorgung (3. Abschnitt);
c) Leistungen bei Unterbringung in stationären Einrichtungen (4. Abschnitt).