Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sozialleistungen

Sozialleistungen für hilfsbedürftige Personen umfassen:

a) Leistungen der Sozialhilfe (2. Abschnitt);

b) Leistungen der Grundversorgung (3. Abschnitt);

c) Leistungen bei Unterbringung in stationären Einrichtungen (4. Abschnitt).