Sperre von Krankenanstalten
Eine Krankenanstalt ist durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu sperren, wenn sie ohne die im bzw vorgeschriebene Betriebsbewilligung betrieben wird.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Sperre von Krankenanstalten
Eine Krankenanstalt ist durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu sperren, wenn sie ohne die im bzw vorgeschriebene Betriebsbewilligung betrieben wird.