. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission, BGBl. II Nr. 219/1998, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 54/2009, außer Kraft.
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