Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
. Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Amt der Wiener Landesregierung anzuweisen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
. Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Amt der Wiener Landesregierung anzuweisen.