Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
. Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Bundeskanzleramt anzuweisen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
. Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Bundeskanzleramt anzuweisen.