Kommen als Barauslagen Reisekosten in Betracht, so gilt der Nachweis der Barauslagen für die Benützung des billigsten in Betracht kommenden öffentlichen Verkehrsmittels durch die Teilnahme an der Sitzung als erbracht.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Kommen als Barauslagen Reisekosten in Betracht, so gilt der Nachweis der Barauslagen für die Benützung des billigsten in Betracht kommenden öffentlichen Verkehrsmittels durch die Teilnahme an der Sitzung als erbracht.