Zum Nachweis der selbständigen Erwerbtätigkeit ist insbesondere eine Bestätigung der in Betracht kommenden gesetzlichen beruflichen Vertretungskörperschaft geeignet.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Zum Nachweis der selbständigen Erwerbtätigkeit ist insbesondere eine Bestätigung der in Betracht kommenden gesetzlichen beruflichen Vertretungskörperschaft geeignet.