Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Siezenheimer-Au-Landschaftsschutzverordnung 1980, LGBl Nr 11, und die Autobahn-Landschaftsschutzverordnung, soweit deren Schutzgebiet durch das der vorliegenden Verordnung erfaßt wird, außer Kraft.

(3) Die , 1a und 2 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.

(4) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 69/2006 tritt mit 1. September 2006 in Kraft. Die Lagepläne gemäß werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.

(5) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 48/2011 tritt mit 14. Mai 2011 in Kraft.