. Zinsen für Leistungen aus Ansprüchen nach diesem Bundesgesetz können für die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes nicht gefordert werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Zinsen für Leistungen aus Ansprüchen nach diesem Bundesgesetz können für die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes nicht gefordert werden.