Jeder Vertragsstaat wird den Inhaber eines von seinen Behörden ausgestellten Reisepasses in sein Hoheitsgebiet zurücknehmen, selbst wenn seine Staatsangehörigkeit bestritten werden sollte.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Jeder Vertragsstaat wird den Inhaber eines von seinen Behörden ausgestellten Reisepasses in sein Hoheitsgebiet zurücknehmen, selbst wenn seine Staatsangehörigkeit bestritten werden sollte.