Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Probeentnahme

. Bestehen Zweifel, ob Laufbildfilme den Voraussetzungen des entsprechen, so sind die Gewerbebehörden befugt, in den im genannten Anlagen Filmproben zum Zwecke der Untersuchung kostenlos zu entnehmen.