Allgemeine Verhaltensregeln
. Der Schiffsführer hat jedes Manöver, das bei Anwendung der Fahrregeln erforderlich wird, deutlich erkennbar und rechtzeitig auszuführen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Allgemeine Verhaltensregeln
. Der Schiffsführer hat jedes Manöver, das bei Anwendung der Fahrregeln erforderlich wird, deutlich erkennbar und rechtzeitig auszuführen.