Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Naturgefahren (zB Lawinen-, Wildbach- und Erosionsgefahren)

. Mit der Erstellung der Gutachten dürfen beauftragt werden:

1. Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen mit der Befugnis für Alpine Naturgefahren sowie Wildbach- und Lawinenverbauung;

2. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) im Rahmen ihrer Befugnisse.