Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Geologie/Geotechnik

. Mit der Erstellung der Gutachten dürfen beauftragt werden:

1. Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen im Rahmen ihrer Befugnisse;

2. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) im Rahmen ihrer Befugnisse.