Besondere Anforderungen an die Erstellenden der Gutachten für den Fachbereich Geologie/Geotechnik
. Mit der Erstellung der Gutachten dürfen beauftragt werden:
1. Ziviltechniker und Ziviltechnikerinnen im Rahmen ihrer Befugnisse;
2. Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) im Rahmen ihrer Befugnisse.
