3. Abschnitt
Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) durch Umwandlung einer Aktiengesellschaft und Umwandlung einer Europäischen Gesellschaft (SE) in eine Aktiengesellschaft
Umwandlungsplan
. Der Umwandlungsplan muss mindestens folgenden Inhalt haben:
1. die bisherige Firma, den Sitz und die Firmenbuchnummer der Gesellschaft;
2. die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgeschlagene Satzung sowie gegebenenfalls die neue Firma;
3. die etwaigen Folgen der Umwandlung für die Beteiligung der Arbeitnehmer;
4. den vorgesehenen Zeitplan für die Umwandlung;
5. etwaige zum Schutz der Aktionäre und/oder der Gläubiger vorgesehene Rechte.
