Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Schutzzweck

Diese Verordnung dient folgenden Zielen:

1. der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der in der Anlage angeführten, auf Grund der FFH-Richtlinie geschützten Lebensräume;

2. der Erhaltung der besonderen landschaftlichen Schönheit des Schutzgutes als Moorsee mit Schwingrasenbeständen und Latschenhochmooren, umgeben von artenreichen Mähwiesen und extensiven Magerweiden;

3. der Erhaltung der vielfältigen Struktur an Biotoptypen in der Kernzone;

4. der Erhaltung des Erholungswertes der charakteristischen Naturlandschaft und der naturnahen, vielgestaltig gegliederten Kulturlandschaft;

5. der Erhaltung der seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in der Kernzone.