Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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TEIL D

Vorschriften über Freibord

Anwendungsbereich

. (1) Die Vorschriften des gelten für alle Schiffe, ausgenommen Jachten.

(2) Die Vorschriften des gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe, die dem Freibord-Übereinkommen nicht unterliegen.