TEIL D
Vorschriften über Freibord
Anwendungsbereich
. (1) Die Vorschriften des gelten für alle Schiffe, ausgenommen Jachten.
(2) Die Vorschriften des gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe, die dem Freibord-Übereinkommen nicht unterliegen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
TEIL D
Vorschriften über Freibord
Anwendungsbereich
. (1) Die Vorschriften des gelten für alle Schiffe, ausgenommen Jachten.
(2) Die Vorschriften des gelten für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe, die dem Freibord-Übereinkommen nicht unterliegen.