Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Riemen-, Seil- und Kettentriebe

. Riemen-, Seil- und Kettentriebe sind im Arbeits- und Verkehrsbereich durch Schutzvorrichtungen zu verkleiden oder zu umwehren, sofern sie nicht durch den Flurboden oder andere Teile ausreichend verdeckt sind.