Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), werden folgende Abschnitte der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:

1. von km 168,78 der A 1 West Autobahn über die Rampe 1 des Knotens Linz bzw. von km 0,20 der Rampe 4 des Knotens Linz bis km 2,52 der Richtungsfahrbahn Freistadt bzw. bis km 0,09 der Rampe 1 der Anschlussstelle Franzosenhausweg und

2. von km 2,37 der Richtungsfahrbahn Knoten Linz bzw. von km 0,09 der Rampe 4 der Anschlussstelle Franzosenhausweg bis km 0,29 der Rampe 2 des Knotens Linz.