Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bestimmungen des vom 9. Mai 1947, B. G. Bl. Nr. 123, können in Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen und der persönlichen Verhältnisse der Parteien sinngemäß angewendet werden.