. Dingliche Rechte, die unter den Voraussetzungen der und 10 des Dritten Rückstellungsgesetzes zu löschen wären, sind in das neue österreichische Patentregister nicht einzutragen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Dingliche Rechte, die unter den Voraussetzungen der und 10 des Dritten Rückstellungsgesetzes zu löschen wären, sind in das neue österreichische Patentregister nicht einzutragen.