Ziel der Verordnung
. Das Grundwasservorkommen des in umschriebenen Gebietes wird – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwassergewinnung gewidmet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ziel der Verordnung
. Das Grundwasservorkommen des in umschriebenen Gebietes wird – unbeschadet bestehender Rechte – vorzugsweise der Trinkwassergewinnung gewidmet.